GEMA ändert Ablauf bei Auslieferungsgenehmigungen

Bislang hat die GEMA die sogenannte Auslieferungsgenehmigung an die Presswerke verschickt. Diese Handhabung hat zu zahlreichen Rückfragen seitens der Lizenznehmer zum jeweiligen Bearbeitungsstand bei der GEMA geführt.

Ab 23.04.2009 versendet die GEMA daher die Auslieferungsgenehmigung nicht mehr an die Presswerke, sondern direkt an den jeweiligen Lizenznehmer. Der Lizenznehmer wird ab 23.04. dieses Dokument an Sie, als zuständiges Presswerk weiterleiten, um die ordnungsgemäße Anmeldung des Tonträgers bei der GEMA nachzuweisen.

Wir bitten Sie, für die GEMA-Prüfung Kopien dieser Auslieferungsgenehmigungen wie in der Vergangenheit, bereitzustellen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Email (urothlauf@gema.de) sowie unter der Telefonnummer 089 – 48003 806 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Direktion Industrie

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