Welche Angaben müssen auf dem Booklet bzw. dem Label gemacht werden?
Die Etiketten, Tonträger und Inlays sind mit folgenden Angaben zu versehen:
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung!
- Titel der wiedergegebenen Werke, Namen der Urheber wie des/der Komponisten, des/der Textdichter(s) sowie ggf. des Text- bzw. Musik-Bearbeiters, soweit bekannt den Namen des Verlegers. Diese Angaben können (in begründeten Ausnahmefällen) auch auf den Inlays oder Plattentaschen angebracht werden.
- Den Eindruck GEMA auf den Etiketten, Tonträgern und Inlays.
- Sofern vorhanden, Bestell-/Katalognummer auf den Etiketten, Tonträgern, Inlays und Plattentaschen.
- Label und Labelcode, falls vorhanden, auf den Etiketten, Inlays und Tonträgern.
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