Bedeutet die Freistellung, dass ich nichts dafür bezahlen muss?
Nein. Die GEMA-Freistellung entbindet Sie nicht von anfallenden Lizenzzahlungen für das GEMA-Repertoire. Mit der Freistellung entbindet die GEMA uns aus der Mithaftung zur ordnungsgemäßen Lizenzeinholung, da Sie als Hersteller die Lizenzverpflichtung mit der Lizenzantragsstellung und der GEMA-Rechnungs-Begleichung alleine übernehmen.
Wir benötigen in jedem Fall eine Bestätigung (Freistellung) von der GEMA, dass die Lizenzierung der Tonträger von Ihnen als Auftraggeber direkt gegenüber der GEMA vorgenommen wird. Bitte kreuzen Sie dies auf dem Lizenzantrag Tonträger an. Sofern es sich um GEMA-pflichtiges Repertoire handelt, erhalten wir die Freistellung innerhalb von 10 Arbeitstagen.
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