Kann mich der Rechteinhaber bzw. Komponist von den GEMA-Lizenzen freistellen?

Nein. Die Rechteinhaber haben durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke / Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.

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