Muss ich vor der Herstellung eines Tonträgers den Urheber oder Verlag um Erlaubnis bitten, wenn ich ein Werk nachspiele?
Nein. Bei der Vervielfältigung von neu eingespieltem oder nachgespieltem Repertoire aus bereits veröffentlichten Werken (Coverversion) wird das Leistungsschutzrecht nicht berührt und muss somit nicht abgeklärt werden.
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