Muss ich vor der Herstellung eines Tonträgers den Urheber oder Verlag um Erlaubnis bitten, wenn ich Originalaufnahmen kopiere?


Ja. Wenn Sie bestehende Original-Aufnahmen von Musikwerken auf Ihrem Tonträger verwenden müssen Sie beachten, dass das Leistungsschutzrecht mit den Produzenten oder Verlagen vorab abgeklärt werden muss. Diese Rechte werden in der Regel vom Tonträgerhersteller wahrgenommen. Sind die Leistungsschutzrechte vom Nutzer nicht eingeholt worden, gelten die von der GEMA eingeräumten urheberrechtlichen Lizenzen rückwirkend als nicht erteilt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Landesgruppe der IFPI: www.ifpi.de

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