Warum muss ich einen Lizenzantrag stellen, wenn ich nur meine eigene Musik verwende und ich kein GEMA-Mitglied bin?

Sie sind vor jeder meldepflichtigen Tonträgervervielfältigung (auch Selbstbrenner) verpflichtet, zur Repertoireprüfung eine Inhaltsmeldung der beabsichtigten Tonträgerherstellung bei der GEMA einzureichen. Aufgrund der von der Rechtssprechung der GEMA zuerkannten "GEMA-Vermutung" hat die GEMA einen hierauf gerichteten rechtlichen Anspruch.

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