Wieso muss ich meine Produktion bei der GEMA anmelden, wenn ich ausschließlich GEMA-freies Musikrepertoire verwende?
Als GEMA-Mitglied haben Sie durch den Abschluss des Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke / Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.
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